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Bestattung in Bad Belzig

Beisetzungsarten und Bestattungskosten

Der individuelle Abschied und eine persönlich gestaltete Trauerfeier sind ein wichtiger Teil der Bestattung. Die Beisetzung an einem Ort, der zugleich als Ruhestätte für den Verstobenen und Gedenkort für die Familie dient, ist ebenfalls von großer Bedeutung. Zugleich hat die Wahl der letzten Ruhestätte einen großen Einfluss auf die Gesamt­kosten der Bestattung. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Bestattungs­arten und Kosten.

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit uns.

Wie setzen sich Bestattungs­kosten zusammen?

Da sich die Bestattungs­kosten aus mehreren Faktoren zusammen­setzen, ist es schwer auf Anhieb die Frage „Was kostet die Bestattung“ zu beantworten. Erst nach einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen ein individuelles Kosten­angebot erstellen, welches auf Ihre Vorstellung und Wünsche angepasst ist. Wobei wir auch Ihre finanziellen Mittel berücksichtigen.

Bestattungskosten setzten sich zusammen aus:

  • Bestattungs­leistungen (unsere Leistungen)
    Beratung und Begleitung, Abwicklung der Formalitäten, Überführungen, Versorgung und Einbetten des Verstorbenen, sowie Kosten für Sarg, Decken­garnitur, Talar / Hemd und Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren
    Erwerb der Grabstelle, Nutzung der Trauerhalle, Beisetzungs­gebühr, Kosten für die Todes­bescheinigung, Sterbe­urkunden, Gebühr für die Einäscherung im Krematorium
  • Auslagen für weitere Dienstleister
    Kosten für den Floristen und Redner, Trauer­anzeigen, Grabmal und Grabpflege

Häufig gestellte Fragen zu Bestattungsarten und Kosten

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bestattungshaus Herrfurth Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Bestattungsarten

Eine Ruhestätte auswählen

Mit der letzten Ruhestätte ehren Sie den Verstorbenen und können zugleich einen beständigen Erinnerungs­punkt schaffen für diejenigen, die bleiben.

Erde, Feuer, See – wir beraten Sie ausführlich bei der Wahl des Bestattungsortes und der Art des Grabes. Gerne informieren wir Sie auch über alternative Möglich­keiten wie zum Beispiel Begräbnis­wälder.

In der Bestattungs­vorsorge erleben wir immer wieder, dass sich Menschen eine sehr einfache pflegefreie Grabstätte oder sogar eine anonyme Bestattung wünschen, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Dabei entspricht das nicht immer auch den Wünschen der Hinter­bliebenen. Sprechen Sie also mit Ihrer Familie, lassen Sie sich von uns beraten – vielleicht sogar gemeinsam. Dann finden wir heraus, was die beste Entscheidung ist.

Erdbestattung oder Feuer­bestattung

Grundsätzlich entscheiden Sie sich zwischen einer Erdbestattung und einer Feuer­bestattung. Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einer Reihen- oder Wahlgrabstelle der Erde übergeben. Die Ruhefrist beträgt je nach Friedhofs­satzung 20 - 30 Jahre. Bei der Feuer­bestattung wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg stattfinden oder später, nach der Einäscherung, anlässlich der Urnenbeisetzung.

Während die Erdbestattung nur auf klassischen Friedhöfen möglich ist, gibt es nach einer Einäscherung auch naturnahe Bestattungs­formen, etwa auf See oder in einem Begräbnis­wald.

Beisetzung auf dem Friedhof

Für die Erdbestattung wie auch für die Feuer­bestattung gibt es auf den meisten Friedhöfen Wahl­gräber und Reihen­gräber. Reihen­gräber werden von der Friedhofs­verwaltung vergeben, hier kann nur eine Urne oder ein Sarg beigesetzt werden und nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit wird das Grab eingeebnet. Wahl­gräber bieten Platz für mehrere Särge bzw. Urnen. Das Grab kann in dem vorgesehenen Areal frei ausgesucht und die Nutzungs­zeit verlängert werden. So kann es als Familien­grab­stätte dienen. Reihen- und Wahl­gräber können von den Angehörigen individuell bepflanzt und gestaltet werden, die Grabpflege kann auch an einen Friedhofs­gärtner übertragen werden.

Als pflegefreie Alternativen gibt es auf vielen Friedhöfen Rasengräber. Sie werden durch Namens­platten gekenn­zeichnet können jedoch nicht weiter gestaltet oder bepflanzt werden. Rasen­gräber sind in der Regel Einzel­grab­stellen. Eine Besonderheit bei uns in Bad Belzig ist die „amerikanische Wiese“ – sie bietet Grab­stellen für bis zu vier Urnen oder zwei Särge , so dass hier auch Paare oder Familien an einem Ort bestattet werden können.

Baumbestattung

Die Baumbestattung bietet eine Alternative zur konventionellen Grabstätte. An einem Baum kann die Asche eines Einzelnen oder einer ganzen Familie eingebracht werden. Die Asche des Verstorbenen wird im Wurzel­bereich eines Baumes oder Strauches beigesetzt. Der Baum nimmt die Asche als Nährstoff auf und wird so zu einem Sinnbild für das Fort­bestehen des Lebens und ist zudem eine sehr persönliche Erinnerung an den Verstorbenen. Die Trauerfeier kann in allen gewohnten Formen vollzogen oder ganz individuell gestaltet werden. Die Grabpflege übernimmt später die Natur. Baum­bestattungen finden meist in speziell ausgewiesenen Begräbnis­wäldern statt, etwa im FriedWald® Wörlitz oder im FriedWald® Nuthetal-Parforceheide. Auch immer mehr Friedhöfe bieten Baum­grab­stätten an. Auf den Friedhöfen in Bad Belzig und den umliegenden Gemeinden gibt es diese Möglichkeit jedoch noch nicht.

Seebestattung

Der Seebestattung geht eine Einäscherung voraus. Sie wird haupt­sächlich gewählt, wenn Menschen zu Lebzeiten eine enge Verbindung zur See hatten. In der Regel führen wir die Beisetzungen mit der Seebestattungs­reederei Hohe Düne (Warnemünde) durch, auf deren Schiff bis zu 50 Trauer­gäste mit auf See fahren und der Beisetzung der Urne beiwohnen können. Weniger Platz, aber einen besonders stilvollen Rahmen bietet die Jan Maat der Warnemünder Seebestattungs­reederei. Selbst­verständlich kann die See­bestattung auch auf der Nordsee oder einem der Weltmeere stattfinden. Die Hinterbliebenen erhalten einen Auszug aus der Seekarte, in der die genaue Stelle der Beisetzung verzeichnet ist. Manche Reedereien, die Seebestattungen ausrichten, bieten einmal im Jahr Erinnerungs­gedenk­fahrten an.

Häufig gestellte Fragen zu Bestattungsarten und Kosten

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Bestattungshaus Herrfurth beraten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Brandenburg beträgt die Ruhezeit mindestens 15 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­­kapsel und übergibt sie dem verant­­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krema­torien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Be­gleitung eines Bestat­ters oder eines Mit­arbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besucher an Führ­ungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien in Bad Belzig.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir vom Bestattungshaus Herrfurth Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.